Auslandsstart?

Wenn man heiß auf Rennen ist, denkt man an den Formalkram meist zuletzt. Auf den sollten aber vor allem diejenigen unter euch, die gerne Rennen an deutlich exotischeren Orten als Herford oder Emsdetten fahren, achten.

Vor dem Start bei einem Lizenzrennen im Ausland müsst ihr grundsätzlich eine Auslandsstartgenehmigung einholen. Eine solche erteilt euch gemäß Ziffer 4.4.3 der Sportordnung (PDF) der Landesverband, wenn es sich um ein nationales Lizenzrennen im Gastland handelt und der BDR, wenn es ein Rennen des (internationalen) UCI-Kalenders ist. Das entsprechende Formular findet ihr bei Rad-Net im Downloadbereich (ziemlich weit runterscrollen) bzw. beim Landesverband im Downloadbereich.

Bitte sprecht uns rechtzeitig an, wenn ihr (z. B. als Teil eures Urlaubs bzw. Trainingslagers) so etwas vorhabt und Hilfe bei der Antragsstellung braucht. Rechtzeitig bedeutet, dass genug Zeit sein sollte, damit die Fahrradbehörde auf Landes- oder Bundesebene euren Antrag in angemessener Zeit bearbeiten und bescheiden kann. Eine Kurznachricht aus dem Urlaub so wie “Ich brauch da morgen so ein Genehmigungsdings” ist jedenfalls nicht mehr rechtzeitig. Wir benötigen von euch, wenn wir den Antrag für euch stellen sollen, folgende Angaben: 

  • eure UCI-ID
  • Name des Rennens
  • Land/Ort des Rennens
  • Datum/Zeitraum des Rennens
  • Angabe, ob es ein internationales oder nationales Rennen des Gastlandes ist (das ergibt sich aus der Ausschreibung)

Und denkt bitte daran: Ein ungenehmigter Auslandsstart ist strafbewehrt! Nach dem BDR-Strafenkatalog, der als Anhang A der Sportordnung (PDF) angefügt ist, kostet euch der ganze Spaß bei Veranstaltungen des UCI-Kalenders 200,- € und bei anderen Veranstaltungen 100,- €. Seid ihr gar „WiederholungstäterIn“, kann die Strafe verdoppelt werden. Eine kostenpflichtige Tageslizenz, die euch bei Veranstaltungen im Ausland ersatzweise angeboten wird, löst zwar das Versicherungsproblem des Veranstalters, ersetzt aber nicht die Auslandsstartgenehmigung, d. h. euer Start ist und bleibt dann ungenehmigt.

Ausnahmsweise dürft ihr in bestimmten Provinzen der Niederlanden ohne Auslandsstartgenehmigung im Rahmen des sog. kleinen Grenzverkehrs mit eurer deutschen Lizenz bei Rennen, die im niederländischen nationalen Rennkalender gelistet sind, starten. Hierzu hat der BDR ein Abkommen mit einem der niederländischen Radsportverbände, nämlich der KNWU (aber bisher nicht mit dem NWB), abgeschlossen. Für uns Essener (ehem. Bezirk rechter Niederrhein) betrifft das KNWU-Rennen in den Provinzen Brabant, Drenthe, Gelderland und Limburg. Für vereinsfremde LeserInnen: Andere Bezirke haben andere Nachbarn. Einzelheiten findet ihr in der Bekanntmachung des Landesverbandes.

Wenn ihr hier irgendwie unsicher seid, fragt uns einfach. Wir machen uns für euch schlau.

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