Lizenzanträge für 2019

Am 1. November fängt das neue Radsportjahr an. Viele werden bereits mit der Planung der kommenden Saison beschäftigt sein, andere überlegen vielleicht, ob sie erneut oder erstmals eine Lizenz lösen sollen. Tut es. Fahrt mal wieder über den Zielstrich. Ohne Lizenzfahrer/innen gibt es keine Lizenzrennen und ohne Lizenzrennen wird es in Deutschland in absehbarer Zeit auch keinen Nachwuchs an Rennfahrer/innen mehr geben.

Der BDR hat einen Schritt gemacht, um den Einstieg in den Lizenzsport einfacher zu machen und das Lizenzsystem reformiert. Ob das jetzt ein großer oder ein kleiner oder ein Schritt in die richtige oder falsche Richtung ist, muss sich noch zeigen. In 2018 konnten diejenigen, die mal ein Lizenzrennen ausprobieren wollten, bereits Tageslizenzen lösen. 2019 bringt weitere Änderungen, die euch insbesondere im Bereich der Klasseneinteilungen betreffen.

Änderungen durch die Lizenzreform

Durch die Lizenzreform ist die bisherige A/B/C-Leistungsklasseneinteilung zugunsten einer Einteilung in Amateure und Elite Amateure weggefallen.

Zu den Elite Amateuren gehören ab 2019

Alle anderen Amateure sind auch von der Leistungsklasse her nur Amateure.

Für den Auf- und Abstieg sind ab 2019 die Punktestände am 20. Mai und 31. Juli eines Kalenderjahres (Stichtagsregelung) maßgeblich.

Praktisch heißt das für euch im Rahmen des Lizenzantrags:

  • Wenn ihr für 2019 einen Erstantrag stellt, seid ihr Amateure.
  • Wenn ihr älter als 30 Jahre seid, könnt ihr die Kategorie Masters wählen und seid dann Masters/AmateureFahrer über 40 Jahre sind automatisch Masters/Amateure.
  • Wenn ihr in 2018 bereits Lizenzinhaber seid, müsst ihr einen (bereits für euch bereitgestellten) Wiederholungsantrag stellen. Das System weist euch dann automatisch einen entsprechenden Leistungsstatus – also Amateur oder Elite Amateur – zu.
  • Wenn ihr mal eine Lizenz hattet, aber das mindestens zwei Jahre her ist, müsst ihr u. U. einen Neuantrag stellen.

Wie stelle ich einen Lizenzantrag?

Einen Antrag erstellt ihr selbst im Lizenzportal des BDR:

https://lizenzen.rad-net.de/bdr/

Den fertigen Antrag und die Anlagen druckt ihr bitte selber aus und reicht ihn unterschrieben – auch die Anlagen müssen unterschrieben werden! – an den Verein zurück, der gegenzeichnen muss und den Antrag dann an den Landesverband weiterreicht.

Neben der Tageslizenz gibt es drei unterschiedliche Anträge

Wiederholungsantrag

Für jeden Lizenznehmer, der im aktuellen Lizenzjahr eine BDR-Lizenz gelöst hat, ist für das Folgejahr ein Wiederholungsantrag auf der Basis eurer bisher bekannten Daten angelegt. Ihr müsst den Wiederholungsantrag nutzen und dürft keinen Neuantrag stellen. Änderungen könnt ihr über die “Bearbeiten-Funktion” selber im System vornehmen.

Erstantrag

Erstlizenzen können voraussichtlich ab November 2018 beantragt werden. Einen ausführlichen Artikel zum Lizenzantragssystem, der die meisten Fragen beantworten dürfte, findet ihr hier:

https://www.trbvls.cc/training/turboguide-lizenzantrag

In diesem Artikel wird noch auf die derzeit gültige Klasseneinteilung Bezug genommen. Die für euch relevanten Änderungen für 2019 – Einteilung in Amateure und Elite Amateure – haben wir bereits oben vorgestellt.

Neuantrag

Einen Neuantrag und keinen Erstantrag oder Wiederholungsantrag stellt, wer

  • den Landesverband oder Verein wechselt und im aktuellen Jahr bereits einen Wiederholungsantrag und keinen Erstantrag gestellt hatte oder
  • seit mindestens zwei Jahren keine Lizenz gelöst hatte und für den im System kein Wiederholungantrag bereitgestellt wurde.

Falls ihr Fragen, Anregungen oder auch mal Lob loswerden wollt, dann schreibt uns: leistungssport@erg1900.de

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