Wettkampfregeln Senderkönig – ERG Bergzeifahren
1. Startnummern: Die Startnummern sind gut sichtbar hinten rechts am Trikot anzubringen. Eine Veränderung der Startnummer ist nicht zulässig.
2. Startzeit: Die Startzeit wird vom Veranstalter festgelegt und ist verbindlich für die Auswertung. Startzeiten können an der Anmeldung eingesehen werden. Wer zu spät zum Start kommt, gilt als nicht angetreten!
3. Startabstand: Geplant ist ein Abstand von 45 Sekunden zwischen den Teilnehmern. Der Abstand kann aufgrund der Anzahl von Teilnehmern angepasst werden.
4. Windschattenfahren: Das Windschattenfahren ist nicht gestattet. Überholvorgänge sind zügig abzuschließen. Ansonsten muss ein Abstand von 5 Metern zum Vorausfahrenden gehalten werden. Verstöße werden mit Zeitstrafen von je 30s geahndet, welche auf die Endzeit addiert werden.
5. Behinderungen: Behinderungen von anderen Sportlern, Teilnehmern oder anderen Nutzern im Straßenverkehr oder Beschwerden über Teilnehmende können mit Zeitstrafen, Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden.
6. Helmpflicht: Das Tragen eines genormten Helmes ist für jeden Starter Pflicht! Starter ohne Helm können nicht zum Wettkampf zugelassen werden und erhalten keine Startfreigabe.
7. Fahrrad: Zugelassen sind Fahrräder, die ausschließlich per Muskelkraft vorbewegt werden (Rennrad, Mountainbike, Gravelbike, Hollandrad). E-Bikes und Motor unterstützte Fahrräder sind nicht zulässig. Ebenso verboten sind Zeitfahrräder sowie Zeitfahrlenkeraufsätze). Das Rad des Teilnehmers muss in einem einwandfreien Zustand sein und über zwei funktionierende Bremsen verfügen. Bei nicht ausreichender Bremsleistung kann das Rad nicht zum Rennen zugelassen werden!
8. Verkehrsregeln: Die Strecke ist während der Veranstaltung nicht (!) für den Straßenverkehr gesperrt. Es gelten die Bedingungen der Straßenverkehrsordnung STVO. Die Teilnehmer sind verpflichtet auf der rechten Straßenseite zu fahren. Es ist jederzeit mit (Gegen-) Verkehr zu rechnen. Die Strecke wird, soweit es möglich ist, gekennzeichnet und abgesichert. Trotzdem ist jeder Starter verpflichtet, sich an die gültige Straßenverkehrsordnung zu halten. Für Schäden an Gesundheit und Material, die aus Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung resultieren, haftet der Veranstalter nicht.
9. Das Tragen von Kopfhörern ist während der Teilnahme nicht gestattet.
10. Verstöße gegen diese Regeln können mit Zeitstrafen, Nichtwertung, sofortigen und/oder mit dauerhaftem Ausschluss geahndet.
11. Den Anweisungen der Helfer und Organisatoren ist immer sofort zu folgen.
12. Es herrscht Rechtsfahrpflicht damit links überholt werden kann. Andere Teilnehmer sind links zu überholen. Dabei sind die Verkehrssituation und die Verkehrsregeln zu beachten.
13. In der Abfahrt ist langsam zu fahren und absolute Rücksicht auf alle anderen Verkehrsteilnehmer zu nehmen. Die Abfahrt erfolgt während der Veranstaltung über die Nordseite des Langenberger Senders (Rommelsweg, Hüserstr., Klippe).
14. Es gelten die derzeit gültigen Anti-Dopingbestimmungen des DOSB. Die Einnahme von Medikamenten zur Leistungssteigerung ist nicht gestattet und wird mit Nichtwertung sowie lebenslangem Ausschluss geahndet. Ausnahmeanträge sind bei der Anmeldung anzugeben. Atteste sind auf Nachfrage vorzulegen.
15. Die Nutzung von technischen Motoren und Hilfsmitteln ist nicht gestattet und wird mit Nichtwertung sowie lebenslangem Ausschluss geahndet.
16. Jeder Teilnehmer fährt eigenverantwortlich auf öffentlich zugänglichen und genutzten Straßen. Er ist selbst für sein Wohl an Leib und Leben und aller anderen verantwortlich unter Beachtung der STVO und der geltenden Gesetze.
17. Nehmt Rücksicht aufeinander und helft euch gegenseitig damit niemand zu Schaden kommt!